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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs-, Implementierungs-, Projektleitungs- und Schulungsleistungen, die Postler-IT Solutions, Steven Anić, [Strasse], [PLZ] Tägerwilen (nachfolgend «Auftragnehmer»), gegenüber Unternehmen und öffentlichen Stellen (nachfolgend «Auftraggeber») erbringt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen in Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Angebote des Auftragnehmers sind 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen nach bestem Wissen und mit der Sorgfalt eines fachkundigen Beraters; ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist (Auftragsrecht nach Art. 394 ff. OR). Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden schriftlich vereinbart und nach Aufwand verrechnet.

3. Honorar, Spesen und Zahlung

Die Vergütung erfolgt nach Aufwand zu den im Angebot genannten Tages- oder Stundensätzen, sofern kein Pauschalpreis vereinbart ist. Reisezeit und Spesen (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung) für Einsätze vor Ort werden nach effektivem Aufwand bzw. gemäss Angebot zusätzlich verrechnet. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 5 % p. a. geschuldet; der Auftragnehmer kann die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang aussetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge, Systeme und Ansprechpersonen zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, und sorgt für die notwendigen Lizenzen und Berechtigungen der eingesetzten Software. Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen zulasten des Auftraggebers.

5. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder erkennbar vertraulich sind, streng vertraulich und verwenden sie ausschliesslich für die Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort. Der Auftragnehmer bearbeitet Personendaten des Auftraggebers nur im Rahmen des Auftrags und gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz; soweit erforderlich, wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung abgeschlossen. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nach vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.

6. Nutzungsrechte

Konzepte, Dokumentationen, Konfigurationen und sonstige Arbeitsergebnisse, die im Rahmen des Auftrags erstellt werden, darf der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung zeitlich unbeschränkt für eigene Zwecke nutzen. Vorbestehendes Know-how, Methoden, Vorlagen und Werkzeuge des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum; der Auftragnehmer darf gewonnene Erkenntnisse in anonymisierter Form weiterverwenden. Rechte an Software Dritter (z. B. Matrix42, ServiceNow) richten sich ausschliesslich nach den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbruch sowie für Hilfspersonen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung auf das im betroffenen Auftrag vereinbarte Honorar, höchstens jedoch auf das Honorar der letzten zwölf Monate, beschränkt. Der Auftraggeber bleibt für Datensicherungen, Freigaben und den produktiven Betrieb seiner Systeme verantwortlich.

8. Laufzeit und Kündigung

Befristete Aufträge enden mit Ablauf der vereinbarten Dauer oder Erreichung des vereinbarten Ziels. Unbefristete Mandate können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen und angefallene Spesen sind zu vergüten.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers im Kanton Thurgau; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Stand: Oktober 2026
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